NAHOST/289: Türkei – Verfahren gegen Kölner „Yol TV“ beginnt
Gesellschaft für bedrohte Völker – Pressemitteilung vom 18. Dezember 2017
Aleviten wollen sich von Erdogan nicht mundtot machen lassen:
Türkisches Gericht verhandelt Einspruch gegen Verbot des alevitischen TV-Senders Yol aus Köln
Göttingen, den 18. Dezember 2017 – Anlässlich des Beginns des Einspruchsverfahrens in der Türkei gegen das Sendeverbot für den alevitischen TV-Senders Yol aus Köln am kommenden Mittwoch in Ankara hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der türkischen Regierung vorgeworfen, diese unabhängige kritische Stimme der rund 15 Millionen Aleviten endgültig zum Schweigen bringen zu wollen. Nachdrücklich forderte die Menschenrechtsorganisation, die Ausstrahlung der Sendungen von „Yol TV“ über den Satelliten Türksat wieder zu ermöglichen. „Yol TV“ wurde am 21. Dezember 2016 von der Türksat-Betreibergesellschaft die Sendefrequenz entzogen. Der Fernsehsender habe den Präsidenten der Republik Türkei beleidigt, hieß es zur Begründung.
„Der konstruierte Vorwurf gegen YOL TV macht deutlich, wie schlecht es um Pressefreiheit und Bürgerrechte in der Türkei steht und wie machtbesessen und skrupellos Präsident Recep Tayyip Erdogan ist“, erklärte am Montag der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido in Göttingen. Yol TV ist mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland assoziiert, hat seinen Sitz in Köln und ist derzeit nur über das Internet zu sehen. Das hat die Zahl der Zuschauer in der Türkei stark dezimiert. Da die Mehrheit der Angehörigen der alevitischen Religionsgemeinschaft Türkisch spricht, werden von Yol TV hauptsächlich Sendungen in türkischer Sprache ausgestrahlt.
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